Das mazedonische Finanzamt hat Informationen über Steuerermäßigungen für Geldspenden an Sportorganisationen veröffentlicht. „Steuerzahler und juristische Personen, die Geldmittel an Sportorganisationen spenden, haben das Recht auf eine Steuerermäßigung. Der Steuerpflichtige übt dieses Recht auf Steuerbefreiung auf Grundlage eines von der Agentur für Jugend und Sport ausgestellten Gutscheins aus. Um die Steuerbefreiung nutzen zu können, muss der Steuerzahler einen Antrag auf Steuerbefreiung für Geldspenden an Sporteinrichtungen (Formular BDO-DS) beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt prüft den eingereichten Antrag innerhalb von 15 Tagen und bestätigt oder lehnt diesen ab. Wenn der Antrag den Status „fehlerfrei bearbeitet“ erhält, bedeutet dies, dass dieser genehmigt wurde und die Geldspende erfolgen kann, mit der Verpflichtung, beim Finanzamt innerhalb von 15 Tagen nach Atragsbestätigung eine Mitteilung über die getätigte Spende einzureichen. Mitteilung über eine getätigte Spende im Sport (Formular IDO-DS) Steuerzahler, die innerhalb von 15 Tagen nach dem bestätigten Antrag auf Steuerbefreiung Geldspenden über das E-Taxes-System getätigt haben, reichen das Formular IDO-DS und den Nachweis über die getätigte Geldspende beim Finanzamten ein, wobei innerhalb von 15 Tagen ein Steuerverwaltungsbeschluss durch das Finanzamt erfolgt. |